Bei den Nothilfen angesichts des November-Lockdowns plant die Bundesregierung Erleichterungen für Solo-Selbstständige. Wie aus einem Papier hervorgeht, sollen diese wie Künstler die Hilfen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt beantragen können – und nicht wie bei Firmen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, berichtet der Bayerische Rundfunk. Außerdem sollen auch Betriebe unterstützt werden, die indirekt von Schließungen betroffen sind – also etwa Lieferanten von Restaurants. Voraussetzung sei, dass sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Firmen erzielen. Im Finanz- sowie Wirtschaftsministerium hieß es dazu, jetzt seien noch Detailfragen offen …